Der Elternbeitrag in der Kinderkrippe ab 01. September 2024 staffelt sich wie folgt:
Beitrag je Kind | Geschwisterbeitrag | |
---|---|---|
4 - 5 Stunden | 250,00 € | 213,55 € |
5 - 6 Stunden | 275,00 € | 234,80 € |
6 - 7 Stunden | 300,00 € | 256,05 € |
7 - 8 Stunden | 330,00 € | 281,55 € |
In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.
Familien, deren Kind nach dem 01. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind, können mit Wirkung zum 01. Januar 2020 das Bayerische Krippengeld beantragen. Ein Zuschuss von bis zu 100,00 Euro pro Kind wird für die gesamte Krippenzeit getragen.
Leistungsempfänger sind Familien, deren haushaltsbezogenes Einkommen einen festgelegten Grenzwert nicht überschreitet. Hier können Sie sich den Antrag downloaden https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php
Der Elternbeitrag im Kindergarten ab 01. September 2024 staffelt sich wie folgt:
Beitrag je Kind | Geschwisterbeitrag | |
---|---|---|
4 - 5 Stunden | 130,00 € | 111,55 € |
5 - 6 Stunden | 145,00 € | 124,30 € |
6 - 7 Stunden | 160,00 € | 137,05 € |
7 - 8 Stunden | 175,00 € | 149,80 € |
In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.
Ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, erhalten Sie vom Freistaat Bayern einen maximalen Zuschuss von 100,00 Euro je Kind und pro Monat bis hin zur Einschulung. Dieser Zuschuss wird monatlich mit dem Gebührensatz der Einrichtung verrechnet.
Mittagessen
Die Essenspauschalen für das Mittagessen ab 01. September 2022 staffeln sich wie folgt:
1 x wöchentlich | 12,00 € |
2 x wöchentlich | 24,00 € |
3 x wöchentlich | 36,00 € |
4 x wöchentlich | 48,00 € |
5 x wöchentlich | 60,00 € |