Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen sind Jahresbeiträge, die in 12 gleichen Monatsraten zu bezahlen sind (auch bei Urlaub, Ferien und Krankheit des Kindes).
Die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Peter behält sich vor, die Höhe der Elternbeiträge und die Beiträge für das Mittagessen nach Bedarf anzupassen und neu zu berechnen. Dabei richtet sie sich weitgehend nach den Sätzen der Stadt Neuburg.
Bei einer täglichen Buchungszeit beträgt der Elternbeitrag monatlich:
Der Elternbeitrag für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr ab 01. September 2024 staffelt sich wie folgt:
Gesamtpreis | Geschwisterbeitrag | |||
---|---|---|---|---|
4 - 5 Stunden | 130,00 € | 111,70 € | ||
5 - 6 Stunden | 145,00 € | 124,45 € | ||
6 - 7 Stunden | 160,00 € | 137,20 € | ||
7 - 8 Stunden | 175,00 € | 149,95 € | ||
8 - 9 Stunden | 190,00 € | 162,70 € | ||
9 - 10 Stunden | 205,00 € | 175,45 € |
in den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.
Ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, erhalten Sie vom Freistaat Bayern einen maximalen Zuschuss von 100,00 Euro je Kind und pro Monat bis hin zur Einschulung. Dieser Zuschuss wird monatlich mit dem Gebührensatz der Einrichtung verrechnet.
Der Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren staffelt sich ab 01. September 2024 wie folgt:
Gesamtpreis | Geschwisterbeitrag | |||
---|---|---|---|---|
4 - 5 Stunden | 191,00 € | 163,50 € | ||
5 - 6 Stunden | 213,50 € | 182,68 € | ||
6 - 7 Stunden | 236,00 € | 201,80 € | ||
7 - 8 Stunden | 258,50 € | 220,93 € | ||
8 - 9 Stunden | 281,00 € | 240,05 € | ||
9 - 10 Stunden | 303,50 € | 259,18 € |
In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.
Familien, deren Kind nach dem 01. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind, können mit Wirkung zum 01. Januar 2020 das Bayerische Krippengeld beantragen. Ein Zuschuss von bis zu 100,00 Euro pro Kind wird für die gesamte Krippenzeit getragen.
Leistungsempfänger sind Familien, deren haushaltsbezogenes Einkommen einen festgelegten Grenzwert nicht überschreitet. Hier können Sie sich den Antrag downloaden https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php
In diesen Beiträgen sind Spiel- und Arbeitsmaterial sowie Getränkegeld enthalten.
Die Monatspauschale für das Mittagessen lautet ab 1. September 2023 wie folgt:
1 x Essen wöchentlich: |
18,00 Euro |
Beitragsermäßigungen sind aus sozialen Gründen auf Antrag möglich. In besonderen Fällen übernimmt auf Antrag das Jugendamt oder das Sozialamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch (Pflichtleistung nach §§ 85 und 6 des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.)